Durch der Änderung der Sportbootführerscheinverordnung zum 01.05.2017 ist mit dem Sportbootführerschein (SBF Binnen) auf Binnengewässern das Führen von Schiffen unter 20 Metern Länge (bisher: unter 15 Meter Länge) erlaubt. Das gilt automatisch auch für „alten“ Führerscheine SBF Binnen. Ausnahme: Auf dem Rhein ist weiterhin nur das Führen von Schiffen/Booten unter 15 Metern Länge erlaubt.