da in der Vergangenheit sich anscheinend viele Prüfungskandidaten/tinnen zu Prüfungen angemeldet hatten, aber dann unentschuldigt nicht erscheinen waren, wird durch den Prüfungsausschuss ab sofort eine „Strafgebühr“ i.H. von max. 25,00 EUR erhoben, wenn man unentschuldigt nicht erscheint.